Schufadaten

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Was weiß die Schufa?

Gespeichert werden sowohl positive und negative Merkmale, die der Schufa durch ihre mehr als 5.000 Vertragspartner gemeldet oder aus den öffentlichen Schuldnerverzeichnissen der Amtgerichte entnommen werden. Erfasst sind insbesondere die folgenden Daten:

1. Name, Vorname, Geburtsdatum- und Ort, aktuelle und ehemalige Anschriften,

2. Girokonten, Kreditkarten, Telekommunikationskonten,

3. Kredit- oder Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit sowie eventuell vorzeitiger Erledigung,

4. fällige unbezahlte Forderungen,

5. Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen, insbesondere Eidesstattlichen Versicherungen (EV), Haftbefehl zur Erzwingung der EV, Eröffnung privater Insolvenzverfahren, Abweisung und Einstellung von Verbraucherinsolvenzverfahren mangels Masse sowie

6. Missbrauch von Giro-, Kreditkarten- oder Kreditkonten.

Angaben über Arbeitgeber, Einkommen, Guthaben, Depotwerte oder sonstige Vermögensverhältnisse hingegen dürfen von der Schufa nicht gesammelt werden.

Achtung: Elefantengedächtnis

Wichtig: Negativmerkmale bleiben mindestens drei Jahre lang gespeichert, selbst wenn der zugrunde liegende Tatbestand längst erledigt ist. Sofern der Betroffene z. B. die Tilgung eines Kredits oder die Löschung einer EV durch das Amtsgericht nachweisen kann, muss die Schufa ihre Datenbank sofort korrigieren.

Score-Selbstauskunft

Bis vor wenigen Jahren wirkte sich das Einholen einer Selbstauskunft negativ auf die Gesamtbeurteilung, den "Schufa-Score" des Betroffenen aus. Diese verzerrende und obendrein gesetzeswidrige Praxis gehört zum Glück der Vergangenheit an. Das Einholen einer Selbstauskunft hat keine nachteiligen Folgen mehr für Ihren Bonitäts-Status.

Auskünfte über Ihren persönlichen Score-Wert (zwischen 0 und 1.000 Punkte) sind in der Standard-Selbstauskunft jedoch immer noch nicht enthalten: Der Anbieter zieht sich auf die Position zurück, dass es sich bei dieser Bonitätskennziffer um ein abstraktes Wahrscheinlichkeitsmerkmal und keine personenbezogene Information handelt. Außerdem wird der Schufa-Score bei jeder Anfrage neu errechnet, also nicht gespeichert und fällt somit auch nicht unter die Auskunftspflicht des Bundesdatenschutzgesetzes.

Hinzu kommt: Konkrete Angaben über die Kriterien für die Ermittlung des Scorewerts (also die berücksichtigten Merkmale und deren Gewichtung) macht die Schufa mit Hinweis auf das Geschäftsgeheimnis ebenfalls nicht.


 

 

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