Positiv / Negativmerkmale

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Positiv und Negativmerkmale

Gespeicherte Daten
Die SCHUFA ermittelt nicht selbst Daten. Vertragspartner der SCHUFA müssen
Daten über ihre Kunden an die Schufa liefern. Teilweise stammen die Daten
auch aus öffentlichen Quellen (Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte).
Neben Name, Geburtsdatum, gegenwärtigen und früheren Anschriften speichert
die SCHUFA Positivmerkmale (Daten über Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen) und Negativmerkmale (Daten über nichtvertragsgemäßes
Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen).
Positivmerkmale dürfen
der Schufa nur mit Zustimmung des Kunden übermittelt werden (SCHUFA-Klausel).
Negativmerkmale dürfen auch ohne Einwilligung des Verbrauchers übermittelt
werden.

Positivmerkmale:

• Kontoanträge und Daten über Girokonten
• Ausgegebene Kreditkarten
• Kreditanträge und Daten über Kredite
• Leasinggeschäfte
• Bürgschaften

Negativmerkmale:

• Gemahnte, aber unbezahlte und nicht bestrittene Forderungen
• Mahnbescheide
• Vollstreckungsmaßnahmen
• Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (aus Schuldnerverzeichnis)
• Beantragung/Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
• Scheckkartenmissbrauch
• Scheckrückgabe mangels Deckung
• Kündigung des Girokontos wegen missbräuchlicher Nutzung
• Kündigung von Konsumentenkrediten wegen Zahlungsverzugs mit
mindestens zwei Raten
Die Höhe des Einkommens wird nicht gespeichert.
 

 

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