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Positiv und Negativmerkmale
Gespeicherte Daten Die SCHUFA ermittelt nicht selbst Daten. Vertragspartner der SCHUFA müssen Daten über ihre Kunden an die Schufa liefern. Teilweise stammen die Daten auch aus öffentlichen Quellen (Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte). Neben Name, Geburtsdatum, gegenwärtigen und früheren Anschriften speichert die SCHUFA Positivmerkmale (Daten über Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen) und Negativmerkmale (Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen). Positivmerkmale dürfen der Schufa nur mit Zustimmung des Kunden übermittelt werden (SCHUFA-Klausel). Negativmerkmale dürfen auch ohne Einwilligung des Verbrauchers übermittelt werden.
Positivmerkmale:
• Kontoanträge und Daten über Girokonten • Ausgegebene Kreditkarten • Kreditanträge und Daten über Kredite • Leasinggeschäfte • Bürgschaften
Negativmerkmale:
• Gemahnte, aber unbezahlte und nicht bestrittene Forderungen • Mahnbescheide • Vollstreckungsmaßnahmen • Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (aus Schuldnerverzeichnis) • Beantragung/Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens • Scheckkartenmissbrauch • Scheckrückgabe mangels Deckung • Kündigung des Girokontos wegen missbräuchlicher Nutzung • Kündigung von Konsumentenkrediten wegen Zahlungsverzugs mit mindestens zwei Raten Die Höhe des Einkommens wird nicht gespeichert.
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